
GKV-Versorgung ab 2027
Aktuelle Informationen
Zum 1. Januar 2027 ändern sich die finanziellen Rahmenbedingungen für die ambulante ärztliche Versorgung grundlegend.
Auch die frauenärztliche Versorgung ist hiervon betroffen. Welche konkreten Auswirkungen sich für unsere Praxis und unsere Terminvergabe ergeben werden, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen.
Wir möchten Sie deshalb an dieser Stelle fortlaufend und transparent über den aktuellen Stand informieren.
KBV informiert
Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert Patientinnen und Patienten über die Auswirkungen des neuen Spargesetzes auf die ambulante medizinische Versorgung.
„Frauengesundheit sichern“
Eine Initiative des Berufsverbandes der Frauenärztinnen und Frauenärzte
Der Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte (BVF) hat die bundesweite Aktion „Frauengesundheit sichern“ gestartet und hierzu eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht.
Ziel ist es, auf die Bedeutung einer verlässlichen, wohnortnahen frauenärztlichen Versorgung aufmerksam zu machen.
Was bedeutet das für unsere Praxis und für Sie als gesetzlich versicherte Patientin?
Die konkreten Auswirkungen auf unsere Praxis können wir derzeit noch nicht abschließend beurteilen.
Insbesondere die zukünftige Vergütung von Vorsorge-, Schwangerschafts- und weiteren frauenärztlichen Leistungen hängt noch von den konkreten Umsetzungsregelungen ab.
Sobald hierzu belastbare Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren, welche Änderungen sich für unsere Terminvergabe und unsere Versorgung ergeben.
