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GKV-Versorgung ab 2027

Aktuelle Informationen

 

 

Zum 1. Januar 2027 ändern sich die finanziellen Rahmenbedingungen für die ambulante ärztliche Versorgung grundlegend.

Auch die frauenärztliche Versorgung ist hiervon betroffen. Welche konkreten Auswirkungen sich für unsere Praxis und unsere Terminvergabe ergeben werden, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen.

Wir möchten Sie deshalb an dieser Stelle fortlaufend und transparent über den aktuellen Stand informieren.

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KBV informiert

​Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

​​​​Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert Patientinnen und Patienten über die Auswirkungen des neuen Spargesetzes auf die ambulante medizinische Versorgung.

 

 

 

 

 

 

 

​​​„Frauengesundheit sichern“

Eine Initiative des Berufsverbandes der Frauenärztinnen und Frauenärzte

Der Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte (BVF) hat die bundesweite Petition „Frauengesundheit sichern“ gestartet.

Bereits mehr als 100.000 Menschen haben die Petition online mitgezeichnet. Damit wurde das erforderliche Quorum von 30.000 Stimmen deutlich überschritten.

Der BVF warnt aktuell davor, dass ab 2027 bundesweit rund 3,5 Millionen gynäkologische Versorgungskontakte jährlich von einer Deckelung der Vergütung betroffen sein könnten. Dies betrifft die frauenärztliche Versorgung in allen Lebensphasen – von Prävention und Krebsfrüherkennung über Schwangerschaft bis hin zu Verhütung, Kinderwunsch, Endometriose und Wechseljahren.

Je mehr Menschen die Petition unterstützen, desto deutlicher wird das Signal für den Erhalt einer verlässlichen und wohnortnahen frauenärztlichen Versorgung.

 

Was bedeutet das für unsere Praxis und für Sie als gesetzlich versicherte Patientin?

Die konkreten Auswirkungen auf unsere Praxis können wir derzeit noch nicht abschließend beurteilen.

Insbesondere die zukünftige Vergütung von Vorsorge-, Schwangerschafts- und weiteren frauenärztlichen Leistungen hängt noch von den konkreten Umsetzungsregelungen ab.

Sobald hierzu belastbare Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle transparent darüber informieren, welche Änderungen sich für unsere Terminvergabe und unser Versorgungsangebot ergeben.

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